BK2-19-002
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellungsentgelte, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen CFV-SDH ab 01.07.2019
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 18.01.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-19/002 geführt.
Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-19/002 gesendet werden.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.
Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.
Der Entgeltantrag kann gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA angefordert werden.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 08.03.2019, 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10. Die 10-wöchige Verfahrensfrist endet am 01.04.2019.
Anlage
BK2a-19/002_Entgeltantrag_Telekom (PDF / 6 MB)
Anlagen 2 bis 4_BK2a-19-002 (pdf / 3 MB)
BK2a-19/002
Stand: 28.01.2019