BK2-19-001
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs bezüglich der beabsichtigten Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet over SDH
Gemäß §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass der Konsultationsentwurf der beabsichtigten Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet over SDH ab Erscheinen dieses Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-19/001 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK2.-Postfach@BNetzA.de
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.
Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren endet am 08.05.2019.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK2-19-001_Konsultationsentwurf (pdf / 598 KB)
BK 2a-19/001
Stand: 10.04.2019