BK2-18-004
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz
§ 29 TKG i.V.m. § 192 TKG
Verfahren zur Überprüfung des Standardangebots native Ethernet-Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis einschließlich 150 Mbit/s der Telekom Deutschland GmbH
Mit Schreiben vom 13.8.2018 hatte die Beschlusskammer 2 die Telekom Deutschland GmbH aufgefordert, für native Ethernet-Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis einschließlich 150 Mbit/s ein Standardangebot vorzulegen. Daraufhin hat die Telekom Deutschland GmbH unter dem 22.8.2018 ein Standardangebot übersandt und in der Folge auf ihren Extranetseiten veröffentlicht.
Die Beschlusskammer hat daher ein Überprüfungsverfahren nach § 29 TKG bezüglich des Standardangebotes für diese Mietleitungen eingeleitet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2c-18/004 geführt.
Hiermit wird den Nachfragern und potenziellen Nachfragern nach den im Standardvertragsangebot enthaltenen Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Vertragsentwurf der Telekom Deutschland GmbH bis zum 15.10.2018 Stellung zu nehmen.
Anlage
Gesamtvertrag_CFV_ Ethernet (zip / 2 MB)
BK 2a-18/004
Stand: 13.01.2021