BK2-18-004
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz
§ 23 TKG i.V.m. § 5 TKG
Verfahren zur Überprüfung des Standardangebots native Ethernet-Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis einschließlich 150 Mbit/s der Telekom Deutschland GmbH
Auf Grundlage der Regulierungsverfügung BK2a-16/002 R vom 19.12.2018 hat die Beschlusskammer 2 die Deutsche Telekom AG aufgefordert im Rahmen des Verfahrens BK2c-18/004 eine Ergänzung bzw. Anpassung des Standardangebots hinsichtlich eines Monitorings vorzunehmen. Am 25.1.2019 hat die Deutsche Telekom AG eine „Zusatzvereinbarung Monitoring“ vorgelegt. Eine mündliche Verhandlung zu dieser Ergänzung wird am Freitag, den 22.02.2019 um 10:00 Uhr, Raum 0.10 im Gebäude (Haus 4) der Bundesnetzagentur in Bonn stattfinden.
Anlage
BK2-18-0004_Anlage Zusatzvereinbarung Monitoring Ü-Wege (pdf / 194 KB)
BK 2c-18/004
Stand: 29.01.2019