BK2-18-003 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs bezüglich der beabsichtigten Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für CFV Ethernet 2.0

Gemäß §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass der Konsultationsentwurf der beabsichtigten Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für CFV Ethernet 2.0 ab Erscheinen dieses Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-18/003 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK2.-Postfach@BNetzA.de

Das Konsultationsverfahren endet am 03.04.2019.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK2-18-003_Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB)

BK 2a-18/003

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 06.03.2019

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