BK2-18-003
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet 2.0 ab 01.10.2018
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 16.07.2018 einen Entgeltgenehmigungsantrag für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet 2.0 gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-18/003 geführt.
Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-18/003 bis zum 23.08.2018. Unabhängig davon wird auch noch im Nachgang zur öffentlich mündlichen Verhandlung die Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.
Der Entgeltantrag kann gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA angefordert werden.
Hinweis: Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde festgelegt auf den 24.08.2018, 10:00 Uhr, Raum 0.10 im Gebäude (Haus 4) der Bundesnetzagentur in Bonn
Antrag vom 16.07.2018
2018-07-16 Entgeltgenehmigungsantrag für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet 2.0_geschwärzte Fassung (PDF / 8 MB)
Antragsmodifizierung vom 26.07.2018:
CFV Ethernet 2.0_Chronologie und Anlagen (PDF / 7 MB)
Sonstige Unterlagen
Gegenüberstellung CFV 1.0_CFV 2.0 (pdf / 254 KB)
Graphische Darstellung der CFV Ethernet 2.0 (pdf / 106 KB)
Präsentation der Telekom in der ömV am 24.08.2018
BK2-18-003 Präsentation Wholesale Ethernet CFV (pdf / 2 MB)
BK2-18-0003_Präsentation_CFV_Preismodell_final (pdf / 473 KB)
BK 2a-18/003
Stand: 27.08.2018