BK2-18-001
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Regulierungsverfügung
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung von Stellungnahmen der QSC AG, der Vodafone GmbH, der Tele 2 GmbH sowie der VATM zum Konsultationsentwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, der mit anderen Produkten und Dienstleistungen wie Mobilfunk, Internet oder Fernsehen, gebündelt angeboten wird (Double, Triple, Quadruple Play) - Teilmarkt 2 von Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Zum Zwecke der Durchführung einer nationalen Konsultation i.S.d. §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG hat die Beschlusskammer 2 am 14.03.2018 einen Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz bzw. zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten an festen Standorten realisiert über kupfernetzbasierte Infrastruktur, Breitbandkabelnetze (HFC), Glasfaserinfrastruktur oder stationäre Funklösungen, der mit anderen Produkten und Dienstleistungen wie Mobilfunk, Internet oder Fernsehen, gebündelt angeboten wird (Double, Triple, Quadruple Play); hierzu zählen auch Leistungen, die i.R.d. vorgenannten Leistungsvarianten, mittels Gesamtverträge mit einem einzelnen Kunden und einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro ohne USt. erbracht werden (Teilmarkt 2 des Marktes Nr. 1 der Märkteempfehlung 2007) als Mitteilung Nr. 62 im Amtsblatt 5/2018 und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Damit wurde interessierten Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.04.2018 gegeben. Insgesamt sind vier Stellungnahmen eingegangen.
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach §§ 12 Abs. 1 Satz 3, 13 Abs. 1 TKG geschwärzt.
Die Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, die ggf. überarbeiteten Entwürfe nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 TKG der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung. Diese wird schließlich im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Anlage
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)
BK2b-18/001
Stand: 24.04.2018