BK2-17-005
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 133 TKG
Art. 17 Abs. 1 der Roaming-Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in Verbindung mit Art. 20 und 21 der Rahmenrichtlinie und § 133 TKG;
Antrag der Transatel SA auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens
Die Transatel SA hat mit Schreiben vom 02.02.2018, eingegangen bei der Beschlusskammer 2 am 06.02.2018, im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens beantragt das Unternehmen Telefónica Germany GmbH & Co. KG zu verpflichten, Transatel SA Großkundenroamingzugang nach Art. 3 der Roaming-Verordnung mit (höchstens) den regulierten Großkundenroamingentgelten gemäß Art. 12 der Roaming-Verordnung zu gewähren.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2b-17/005 geführt.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 findet am 06.04.2018, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK2b-17-005
Stand: 07.03.2018