BK2-17-002
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellung, der Expressentstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet ab 01.07.2017.
Gemäß §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der Konsultationsentwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellung, der Expressentstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-17/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK2-Postfach@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren endet am 05.05.2017.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
BK 2a-17/002
Anlage
BK2-17-002_Konsultationsentwurf (pdf / 712 KB)
Stand: 12.04.2017