BK2-17-002
Einheitliche Informationsstelle
Mietleitungen
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellungsentgelte, der Express-Endstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet ab 01.07.2017
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 16.01.2017 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-17/002 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter den o. g. Telefonnummern angefordert werden.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
BK 2a-17/002
Stand: 18.01.2017