BK2-17-001-1 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5

Veröffentlichung eines erneuten Konsultationsentwurfs bezüglich der beabsichtigten Entgeltgenehmigung für die einmaligen Bereitstellungsentgelte CFV-SDH 16xT2MS/2MU, CFV-SDH 21xT2MS/2MU, CFV-SDH 63xT2MS/2MU in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellung, der Expressentstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-SDH.

Gemäß §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der erneute Konsultationsentwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellung, der Expressentstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-SDH veröffentlicht.

Für die einmaligen Bereitstellungsentgelte CFV-SDH 16xT2MS/2MU, CFV-SDH 21xT2MS/2MU, CFV-SDH 63xT2MS/2MU wird aufgrund der Erkenntnisse aus dem nationalen Konsultationsverfahren zu dem Aktenzeichen BK 2a-17/001 eine Anpassung gegenüber den ursprünglich zur nationalen Konsultation veröffentlichten Entgelte erforderlich. Der erneute Konsultationsgegenstand ist auf die o.g. Entgeltänderungen beschränkt.

Im Anschluss ist eine gesonderte Konsolidierung der einmaligen Bereitstellungsentgelte für CFV-SDH 16xT2MS/2MU, CFV-SDH 21xT2MS/2MU, CFV-SDH 63xT2MS/2MU beabsichtigt.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-17/001-1 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK2-Postfach@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 07.06.2017.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

BK 2a-17/001-1
Anlage
BK2-17-001-1_Konsultationsentwurf (pdf / 155 KB)

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 31.05.2017

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