BK2-16-005
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
TKG § 26 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung bezüglich des „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten“ und „Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht, die dem Unternehmen am 19.12.2016 zugestellt worden ist.
BK2-16-005_Beschluss_Regulierungsverfuegung (pdf / 1 MB)
BK1-14-004_Festlegung_download (PDF / 21 MB)
BK 2b-16/005
Stand: 25.01.2017