BK2-16-004
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Überlassungsentgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet ab 01.01.2017
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 01.08.2016 den o. g. Entgeltantrag gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-16/004 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 ist für den 13.09.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Anlage
BK2a-16-004_Antrag_Ethernet (PDF / 5 MB)
BK 2a-16/004
Stand: 02.08.2016