BK2-16-003
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5
Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Überlassungsentgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-SDH ab 01.01.2017.
Gemäß §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass die innerhalb der Konsultationsfrist bis zum 11.11.2016 eingegangenen Stellungnahmen in den Konsultationsverfahren betreffend den Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Überlassungsentgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-SDH ab 01.01.2017 im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultationen eingesehen bzw. heruntergeladen werden können.
Die Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft die Entscheidungsentwürfe dahingehend, ob und inwieweit diese im Lichte der Stellungnahmen anzupassen sind. Es ist beabsichtigt, die ggf. überarbeiteten Entwürfe nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 TKG der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung. Diese wird schließlich im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
BK2-16-003_Stellungnahme_1&1 Versatel GmbH (pdf / 1 MB)
BK2-16-003_Stellungnahme_IEN - Initiative Europäische Netzbetreiber (pdf / 976 KB)
BK2-16-003_Stellungnahme_Telefonica Germany GmbH & Co. OHG (pdf / 1 MB)
BK2-16-003_Stellungnahme_VATM e. V. (pdf / 206 KB)
BK2-16-003_Stellungnahme_Vodafone GmbH (pdf / 2 MB)
BK 2a-16/003
Stand: 23.11.2016