BK2-16-003 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Überlassungsentgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-SDH ab 01.01.2017

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 01.08.2016 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-16/003 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 ist für den 13.09.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Anlage
BK2-16-003_Antrag

BK 2a-16/003

Entscheidung

Weitere Dokumente

Stand: 02.08.2016

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