BK2-16-002
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5
Veröffentlichung von Stellungnahmen zu einem Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich der Bereitstellung des Zugangs von hoher Qualität an festen Standorten betreffend die Telekom Deutschland GmbH; Markt 4
Zum Zwecke der Durchführung einer nationalen Konsultation i.S.d. §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG hat die Beschlusskammer 2 am 23.08.2017 einen Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich der Bereitstellung des Zugangs von hoher Qualität an festen Standorten betreffend die Telekom Deutschland GmbH, als Mitteilung Nr. 519/2017 im Amtsblatt 16/2017 und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Damit wurde interessierten Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 04.10.2017 gegeben. Insgesamt sind fünf Stellungnahmen eingegangen.
BK2-16-002_Stellungnahme_Plusnet GmbH & Co. KG (pdf / 3 MB)
BK2-16-002_Stellungnahme_1&1 Versatel GmbH (pdf / 3 MB)
BK2-16-002_Stellungnahme_BT (Germany) GmbH & Co. oHG (pdf / 673 KB)
BK2-16-002_Stellungnahme_Vodafone GmbH (pdf / 3 MB)
BK2-16-002_Stellungnahme_VATM e.V. (PDF / 6 MB)
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens ab Erscheinen dieses Amtsblattes im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach §§ 12 Abs. 1 S. 3, 13 Abs. 1 TKG geschwärzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf vom 23.08.2017, der zwischenzeitlich zurückgenommen worden ist und an dessen Stelle ein überarbeiteter Entwurf mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Stellungnahmen ebenfalls im Amtsblatt sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation gestellt wird, auch im Rahmen des neuen Konsultationsverfahrens Berücksichtigung finden.
BK2a-16/002
Stand: 11.07.2018