BK2-16-002 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich des auf der Vorleistungsebene an festen Standorten bereitgestellten Zugangs von hoher Qualität betreffend die Telekom Deutschland GmbH

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG eine Regulierungsverfügung im Bereich des auf der Vorleistungsebene an festen Standorten bereitgestellten Zugangs von hoher Qualität betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht. Die BNetzA hat nachfolgende Regulierungsverfügung am 19.12.2018 beschlossen und der Telekom Deutschland GmbH am 20.12.2018 zugestellt.

BK2a-16/002

Anlagen
BK2-16-002_Festlegung_Markt4_14-12-2016 (pdf / 2 MB)

Stand: 21.12.2018

Mastodon