BK2-16-002
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich des auf der Vorleistungsebene an festen Standorten bereitgestellten Zugangs von hoher Qualität betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG eine Regulierungsverfügung im Bereich des auf der Vorleistungsebene an festen Standorten bereitgestellten Zugangs von hoher Qualität betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht. Die BNetzA hat nachfolgende Regulierungsverfügung am 19.12.2018 beschlossen und der Telekom Deutschland GmbH am 20.12.2018 zugestellt.
BK2a-16/002
Anlagen
BK2-16-002_Festlegung_Markt4_14-12-2016 (pdf / 2 MB)
BK2-16-002_Regulierungsverfügung_öffentlich (pdf, 1 MB)
Stand: 21.12.2018