BK2-15-006 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren

Antrag der 1&1 Telecom GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH vom 30.06.2015 auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gemäß § 42 TKG;
hier: Tenor des Beschlusses

In dem Missbrauchsverfahren auf Antrag der 1&1 Telecom GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH hat die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 23.12.2015 die folgende Entscheidung getroffen:

Der Antrag zu 2. und der Hilfsantrag zu 2.a) werden abgelehnt.

BK 2b-15/006

Hinweis
Die Anträge zu 1. und zu 1.a) auf Streitschlichtung nach § 133 TKG hat die Beschlusskammer 2 bereits mit separatem Beschluss BK2b 15/005 vom 30.10.2015 abgelehnt.

Stand: 23.12.2015

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