BK2-15-001 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-SDH ab 01.07.2015

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.04.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-15/001 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA unter der o.g. Telefonnummern angefordert werden.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Anlage
BK2a-15-001_Antrag_SDH (pdf / 994 KB)

BK 2a-15/001

Entscheidung

Stand: 02.07.2015

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