BK2-13-003
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Entgeltregulierung Mietleitungen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG;
Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen bezüglich des Konsultationsentwurfs der beabsichtigten Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Abschlusssegmente Carrier-Festverbindungen-Ethernet (CFV-Ethernet) und die Express-Entstörung (CFV)
Zu dem im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 22/2013 unter der Mitteilungsnummer 604 veröffentlichten Konsultationsentwurf der beabsichtigten Entgeltgenehmigung für Abschlusssegmente von Carrier-Festverbindungen und die Express-Entstörung (BK2a-13/002) sind innerhalb der Stellungnahmefrist, die am 20.12.1013 endete, sieben schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Diese sind ebenfalls auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit er anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, die überarbeitete Entscheidung nach Herstellung der behördeninternen Konsistenz (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Entscheidung. Diese Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Stellungnahme Versatel (pdf / 2 MB)
Stellungnahme BREKO (pdf / 445 KB)
Stellungnahme IEN (pdf / 2 MB)
Stellungnahme Vodafone (pdf / 2 MB)
Stellungnahme Rechtsanwälte Dolde, Mayen & Partner (pdf / 354 KB)
Stellungnahme VATM (pdf / 1 MB)
Stellungnahme Plusnet (pdf / 987 KB)
BK2a-13/003
Stand: 09.01.2014