BK2-13-003 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

TKG §§ 36 Abs. 2
Entgeltantrag der Deutschen Telekom AG vom 20.08.2013 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Carrier–Festverbindungen (CFV) – Ethernet - und für die Express–Entstörung

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 20.08.2013 gemäß § 31 TKG einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für die Abschlusssegmente der Carrier–Festverbindungen – Ethernet - mit einer Bandbreite von 2,5 Mbit/s (CFV-Ethernet 10M/2,5M) bis 150 Mbit/s (CFV-Ethernet 1G/150M) und deren zugehörige Express–Entstörung gestellt.

Der Antrag kann – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 – 4711 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der BNetzA unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

Der Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

BK 2a-13/003

Beschluss

Stand: 21.08.2013

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