BK2-13-002
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Vorläufige Genehmigung sowie Konsultationsentwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Abschlusssegmente Carrier-Festverbindungen und die Express-Entstörung (CFV)
Die Entgelte für Carrier-Festverbindungen wurden aufgrund auslaufender Genehmigungsfrist am 29.10.2013 bis zum Wirksamwerden einer abschließenden Entscheidung gemäß Ziffer 1 des anliegenden Konsultationsentwurfs vorläufig genehmigt. Insofern wird die vorläufige Genehmigung zwar veröffentlicht, ist aber nicht Gegenstand der Konsultation. Diese betrifft allein den diesbezüglichen Konsultationsentwurf
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Abschlusssegmente Carrier-Festverbindungen (CFV) und die Express-Entstörung im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-13/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Postfach 80 01
53105 Bonn
oder an die folgende E-Mail-Adresse: BK2.-Postfach@BNetzA.de
Das Konsultationsverfahren endet am 20.12.2013. Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)
BK2a-13/002
Stand: 18.11.2013