BK2-13-001_R_Teilwiderruf Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG
Regulierungsverfügungen

TKG § 26 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung des (Teil-)Widerrufs der Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

Verfahren von Amts wegen:

Nachfolgend wird gemäß § 26 i.V.m. § 5 TKG der von der Bundesnetzagentur beschlossene (Teil-)Widerruf einer Regulierungsverfügung im Bereich “ Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten“ veröffentlicht. Die diesem (Teil-)Widerruf zugrunde liegende Festlegung der Präsidentenkammer - BK1-11/006 vom 08.08.2013 - ist im Internet unter „Einheitliche Informationsstelle“ veröffentlicht worden.

BK2c-13/001-R

Anlage

Regulierungsverfügung / Teilwiderruf der Regulierungsverfügung vom 25.01.2010 (BK2c-09/002-R) (pdf / 819 KB)

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Stand: 14.03.2014

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