BK2-12-005
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Verfahren zur Überprüfung des Standardangebots für Abschluss-Segmente von Mietleitungen für Großkunden, unabhängig von der für die Miet- oder Standleitungskapazitäten genutzten Technik der Telekom Deutschland GmbH
Im Zusammenhang mit der Regulierungsverfügung vom 09.08.2012 (BK2a-12/001 R) ist der Telekom Deutschland GmbH auf der rechtlichen Grundlage von § 23 Abs. 1 TKG zugleich auch auferlegt worden, ein einheitliches Standardangebot für diejenigen Zugangsleistungen, zu deren Angebot sie durch die Regulierungsverfügung verpflichtet worden ist und für die eine allgemeine Nachfrage besteht, zu veröffentlichen. Daraufhin hat die Telekom Deutschland GmbH unter dem 09.11.2012 ein Standardangebot übersandt und in der Folge auf ihren Extranetseiten veröffentlicht.
Die Beschlusskammer hat daher ein Überprüfungsverfahren nach § 23 TKG bezüglich des Standardangebotes für Abschluss-Segmente von Mietleitungen für Großkunden, unabhängig von der für die Miet- oder Standleitungskapazitäten genutzten Technik eingeleitet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 2a 12/005 geführt.
Hiermit wird den Nachfragern und potenziellen Nachfragern nach den im Standardvertragsangebot enthaltenen Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Vertragsentwurf der Telekom Deutschland GmbH bis zum 25.02.2013 Stellung zu nehmen.
BK 2a-12/005
Anlagen
CFV-Vertrag Hauptteil (pdf / 60 KB)
CFV-Vertrag Anlage 1 (pdf / 134 KB)
CFV-Vertrag Anlage 2 (pdf / 34 KB)
CFV-Vertrag Anlage 3 (pdf / 25 KB)
CFV-Vertrag Anlage 3 Teil I (pdf / 110 KB)
CFV-Vertrag Anlage 4 (pdf / 46 KB)
CFV-Vertrag Anlage 5 (pdf / 65 KB)
CFV-Vertrag Anlage 6 (pdf / 43 KB)
CFV-Vertrag Anlage 7 (pdf / 43 KB)
Stand: 29.11.2012