BK2-12-005
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Verfahren zur Überprüfung des Standardangebots für Abschluss-Segmente von Mietleitungen für Großkunden, unabhängig von der für die Miet- oder Standleitungskapazitäten genutzten Technik der Telekom Deutschland GmbH
in obigem Verfahren hat die Telekom Deutschland die unten (ab "Regelungen" bis Textende) stehenden Klauseln ergänzend in ihren Standardangebotsentwurf aufgenommen:
"Regelungen zu Pönalen und Planungsabsprachen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
1. Planungsabsprachen
Hierzu müsste in der Anlage 2 - Mitwirkungspflichten von KUNDE unter Punkt 3 der folgende neue Punkt 3.1 "Planungsabsprachen" eingefügt werden:
3.1 Planungsabsprachen
3.1.1 KUNDE stellt der Telekom spätestens am zehnten Werktag eines jeden Monats die konkreten Planungswerte zur Verfügung. Eine verspätete oder nicht erfolgte Übermittlung von Planungswerten führt dazu, dass für den betroffenen Monat keine Planungsabsprachen getroffen wurden.
3.1.2 Die Planungswerte enthalten die Anzahl der geplanten Bestellungen und Kündigungen für die nächsten drei Monate sowie ggf. wahrscheinliche Planungswerte für darauf folgende Monate, aufgeschlüsselt nach Monat und CFV-Typ der CFV-Abschlüsse. Diese Planungsabsprachen sind an den zuständigen Carrier Manager zu übermitteln.
3.1.3 Die Telekom bearbeitet CFV-Bestellungen, für welche keine Planungsabsprachen getroffen wurden oder die anzahlmäßig über die übermittelten Planungswerte hinausgehen, nur im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. In diesen Fällen hat KUNDE keinen Anspruch auf den pauschalierten Schadensersatz wegen verzögerter Bereitstellung gemäß Anlage 4 - Preise und Pauschalen, Punkt 3.5.
3.1.4 Bei Nichteinhaltung der Planungsabsprachen, d.h.
- es wurden keine Planungsabsprachen für den betreffenden Monat getroffen
oder
- CFV-Bestellungen für in den Planungswerten enthaltene CFV werden nicht erteilt
hat die Telekom einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz gemäß Anlage 4 - Preise und Pauschalen, Punkt 3.7.
Die bisherigen Punkte 3.1 und 3.2 werden dann zu neuen Punkten 3.2 und 3.3.
In Anlage 1 - Leistungsbeschreibung müsste demzufolge dann noch der Punkt 6.2.2 wie folgt ergänzt (Ergänzung unterstrichen) werden:
Die unter Punkt 6.2.1 aufgeführten Fristen sind für die Telekom nur bindend, wenn KUNDE seine Pflichten gemäß Anlage 2 - Mitwirkungspflichten von KUNDE einhält. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Bestellmengen, der Planungswerte aus den Planungsabsprachen und die Verpflichtung zur Abnahme der CFV.
In Anlage 4 - Preise und Pauschalen müsste desweiteren dann noch der folgende Punkt 3.7 neu eingefügt werden:
3.7 Bei Nichteinhaltung der Planungsabsprachen gemäß Anlage 2 - Mitwirkungspflichten von KUNDE, Punkt 3.1.4 hat die Telekom für jede betroffene CFV einen Anspruch auf folgenden pauschalierten Schadensersatz:
Abweichung von den Planungsabsprachen pauschalierter Schadensersatz
< 10% kein Schadensersatz
11% - 20% 10 % von 1/12 des jährlichen Überlassungsentgelts der betroffenen CFV
21% - 30% 20 % von 1/12 des jährlichen Überlassungsentgelts der betroffenen CFV
31% - 40% 30 % von 1/12 des jährlichen Überlassungsentgelts der betroffenen CFV
> 40% 40 % von 1/12 des jährlichen Überlassungsentgelts der betroffenen CFV
2. Vertragsstrafen/Pönalen
Hierzu müsste zunächst in Anlage 1 - Leistungsbeschreibung folgender neuer Punkt 6.6 "Verzögerte Bereitstellung" eingefügt werden:
6.6.1 KUNDE hat bei einer Verzögerung von mehr als 15 Werktagen einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz gemäß Anlage 4 - Preise und Pauschalen, Punkt 3.5.
6.6.2 Wenn der Bereitstellungstermin aus Gründen, die KUNDE zu vertreten hat, verzögert wird, nennt die Telekom einen frühestmöglichen neuen Bereitstellungstermin, den KUNDE entweder als verbindlich anerkennen oder stornieren kann.
Der bisherige Punkt 6.6 wird dann zu Punkt 6.7.
Weiterhin müsste ebenfalls in Anlage 1 - Leistungsbeschreibung folgender neuer Punkt 7.2 "Verzögerte Entstörung" neu eingefügt werden:
7.2 Kann die Telekom aus Gründen, die sie zu vertreten hat, die Standard-Entstörungsfrist nicht einhalten, hat KUNDE bei einer Verzögerung einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz gemäß Anlage 4 - Preise und Pauschalen, Punkt 3.6.
Der bisherige Punkt 7.2 wird dann zu Punkt 7.3.
Weiterhin müsste in Anlage 4 - Preise und Pauschalen folgender Punkt 3.5 hinter Punkt 3.4 ergänzt werden:
3.5 Bei einer verzögerten Bereitstellung von mehr als 15 Werktagen gemäß Anlage 1 - Leistungsbeschreibung, Punkt 6.6 hat KUNDE einen Anspruch auf folgenden pauschalierten Schadensersatz:
Verzögerung in Werktagen pauschalierter Schadensersatz
16 bis 30 20 % des Bereitstellungspreises der CFV
31 bis 45 40 % des Bereitstellungspreises der CFV
mehr als 45 60 % des Bereitstellungspreises der CFV
KUNDE ist berechtigt, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
Dann müsste dahinter noch folgender Punkt 3.6 ergänzt werden:
3.6 Bei verzögerter Entstörung gemäß Anlage 1 - Leistungsbeschreibung, Punkt 7.2 (Standard-Entstörung) bzw. Anlage 5 - Zusätzliche Leistungen, Punkt 1.8 hat KUNDE einen Anspruch auf folgenden pauschalierten Schadensersatz:
Standard-Entstörung 24 Stunden:
Verzögerung in Stunden pauschalierter Schadensersatz
mehr als 12 10 % von 1/12 des Jahrespreises der gestörten CFV
mehr als 30 15 % von 1/12 des Jahrespreises der gestörten CFV
mehr als 48 20 % von 1/12 des Jahrespreises der gestörten CFV
Acht-Stunden-Express-Entstörung (nur bei Dauerauftrag):
Verzögerung in Stunden pauschalierter Schadensersatz
mehr als 2 10 % von 1/12 des Jahrespreises der gestörten CFV
mehr als 4 20 % von 1/12 des Jahrespreises der gestörten CFV
mehr als 8 40 % von 1/12 des Jahrespreises der gestörten CFV
Entstehen innerhalb eines Kalendermonats Schadensersatzansprüche durch mehrere verzögerte Entstörungen, so ist der pauschalierte Schadensersatz unbeschadet der sich aus obigen Tabellen ergebenden Beträge auf maximal 1/12 des Jahrespreises der gestörten CFV begrenzt.
KUNDE ist berechtigt, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Telekom AG
Service Zentrale"
Stand: 16.05.2013