BK2-12-004
Nationale Konsultationen
Entgeltregulierung
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG;
Vorläufige Genehmigung sowie Konsultationsentwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Abschlusssegmente Carrier-Festverbindungen-Ethernet und die Express-Entstörung (CFV)
Die Entgelte für Carrier-Festverbindungen-Ethernet wurden aufgrund auslaufender Genehmigungsfrist am 18.10.2012 bis zum Wirksamwerden einer abschließenden Entscheidung gemäß Ziffer 1 des anliegenden Konsultationsentwurfs vorläufig genehmigt. Insofern wird die vorläufige Genehmigung zwar veröffentlicht, ist aber nicht Gegenstand der Konsultation. Diese betrifft allein den diesbezüglichen Konsultationsentwurf.
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass der Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Abschlusssegmente Carrier-Festverbindungen-Ethernet und die Express-Entstörung im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden kann.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-12/004 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Postfach 80 01, 53105 Bonn oder an die folgende
E-Mail-Adresse: BK2.-Postfach@BNetzA.de
Das Konsultationsverfahren endet am 07.12.2012. Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Bk2a-12/004
Anlagen
vorläufige Genehmigung (pdf / 40 KB)
Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)
Stand: 14.11.2012