BK2-12-004 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

TKG §§ 36 Abs. 2 i.V.m. 5
Entgeltantrag der Telekom Deutschland GmbH vom 09.08.2012 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Carrier–Festverbindungen (CFV) und für die Express–Entstörung

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 09.08.2012 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für die Abschlusssegmente der Carrier–Festverbindungen (CFV) und für die Express–Entstörung gestellt.

Der Antrag kann – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 – 4711 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

BK 2a 12/004

Vorläufige Genehmigung u. Entscheidung

Stand: 14.08.2012

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