BK2-12-003
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Widerruf von Verpflichtungen nach dem 2. Teil des TKG auf dem Markt für Abschlusssegmente von Mietleitungen für Großkunden, unabhängig von der für die Miet- oder Standleitungskapazitäten genutzte Technik, Markt 6
Die bisherige Verpflichtung gemäß der vorläufigen Regulierungsverfügung BK2b-04/027 vom 30.11.2004 betreffend das Angebot der Betroffenen für Carrier-Festverbindungen der Bandbreite 622 Mbit/s werden hiermit widerrufen.
BK 2a 12/003
Anlage:
BK2-12-003 Beschluss (pdf / 377 KB)
Festlegung (PDF / 41 MB)
Stand: 11.07.2012