BK2-11-004
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Mietleitung
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG;
Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen zu der vorläufigen Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Abschlusssegmente Carrier-Festverbindungen (CFV) und die Express-Entstörung (CFV)
Zu dem im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 22/2011 unter der Mitteilungsnummer 845/2011 veröffentlichten vorläufigen Entgeltgenehmigung für Abschlusssegmente von Carrier-Festverbindungen und die Express-Entstörung (BK2a-11/004) sind innerhalb der Stellungnahmefrist, die am 21.12.2011 endete, sechs schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Diese sind ebenfalls auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit er anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, die überarbeitete Entscheidung nach Herstellung der behördeninternen Konsistenz (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Entscheidung. Diese Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Anlage Stellungnahmen:
Dolde_Mayen&Partner (pdf / 288 KB)
Verizonbusiness (pdf / 394 KB)
VATM (pdf / 152 KB)
MDCC (pdf / 177 KB)
IEN (pdf / 312 KB)
VodafoneD2 (pdf / 48 KB)
BK2a-11/004
Stand: 04.01.2012