BK2-11-004 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Mietleitung

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG;
Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen bezüglich des Konsultationsentwurfs der beabsichtigten Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Abschlusssegmente Carrier-Festverbindungen (CFV) und die Express-Entstörung (CFV)

Zu dem im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 21/2012 unter der Mitteilungsnummer 934 veröffentlichten Konsultationsentwurf der beabsichtigten Entgeltgenehmigung für Abschlusssegmente von Carrier-Festverbindungen und die Express-Entstörung (BK2a-11/004) sind innerhalb der Stellungnahmefrist, die am 07.12.2012 endete, zwei schriftliche Stellungnahmen eingegangen.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit er anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, die überarbeitete Entscheidung nach Herstellung der behördeninternen Konsistenz (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Konsolidierungsverfahren ergeht die endgültige Entscheidung. Diese Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.



Anlage Stellungnahmen:

Stellungnahme der IEN (PDF / 9 MB)
Stellungnahme der Verizon Deutschland GmbH (pdf / 2 MB)

BK2a-11/004

Konsultationen und Stellungnahmen

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 18.12.2012

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