BK2-11-004 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung des beabsichtigten Entwurfs einer endgültigen Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Abschlusssegmente Carrier-Festverbindungen (CFV) und die Express-Entstörung (CFV)

Der Konsultationsentwurf sieht nunmehr die beabsichtigte endgültige Entgeltgenehmigung der am 27.10.2011 sowie 10.02.2012 bereits vorläufig genehmigten Entgelte vor.

Dieses Verfahren ist aufgrund der EU-Vorgaben erforderlich.

Der Entwurf kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-11/004 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Postfach 80 01, 53105 Bonn oder an folgende

E-Mail-Adresse: bk2-postfach@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 14.04.2011. Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage:
Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB)

BK2a-11/004

2. Konsulationsentwurf

Stellungnahmen zur Konsultation

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 06.03.2012

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