BK2-11-004 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Mietleitung

TKG §§ 36 Abs. 2 i.V.m. 5
Entgeltantrag der Deutschen Telekom AG vom 22.08.2011 bezüglich der Genehmigung der Entgelte für Carrier–Festverbindungen (CFV) und für die Express–Entstörung

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 22.08.2011 gemäß § 31 Abs. 5 Satz 2 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für die Abschlusssegmente der Carrier–Festverbindungen mit einer Bandbreite von 2Mbit/s bis 622 Mbit/s und deren zugehörige Express–Entstörung gestellt.

Der Antrag kann – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 – 4711 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundsnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

BK 2a 11/004


Anlage:

Entgeltgenehmigungsantrag (pdf / 1 MB)

Stand: 24.08.2011

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