BK11-26-014 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Vodafone West GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Koaxial-Netzinfrastruktur
hier: Ruhen des Verfahrens

Das Verfahren wird ab dem 24.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026 ruhend gestellt.

BK11-26-014

Antrag

Stand: 24.09.2026

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