BK11-25-021
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der RSM Freilassing auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
Das o. g. Verfahren ruht auf übereinstimmenden Willen der Parteien ab dem 27.04.2026 auf unbestimmte Zeit.
Der zunächst für den 28.04.2026 vorgesehene Termin der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) wird daher aufgehoben.
Sollte das Verfahren wieder aufgenommen werden, werden die Verfahrensbeteiligten über einen neuen Termin einer öffentlichen mündlichen Verhandlung informiert.
BK11-25-021
Stand: 27.04.2026