BK11-25-0019_bis_0020 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastruktur gem. 149 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 145 TKG
hier: BK11-25-019 bis BK11-25-020

In den Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH (Antragstellerin) gegen die Tele Columbus AG, die Tele Columbus Netzwerk GmbH und die Tele Columbus Netz GmbH (Antragsgegnerinnen) hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 26.03.2026 folgende Entscheidung getroffen:

1. Soweit der Streitbeilegungsantrag gegen die Antragsgegnerin zu 1 und die Antragsgegnerin zu 3 gerichtet ist, wird der Antrag als unzulässig abgelehnt.

2. Die Antragsgegnerin zu 2 wird verpflichtet, der Antragstellerin die Mitnutzung der in den Anlagen 1 und 2 zu diesem Beschluss aufgeführten gebäudeinternen Glasfaserverteilnetze (Glasfaserwohnungsanschlussleitungen sowie zugehörige Einrichtungen) zu gewähren. Hierfür werden

- in dem Verfahren BK11-25-019 für die Liegenschaft im Juri-Gagarin-Ring 154, 99084 Erfurt, der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügte Mitnutzungsvertrag zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 2 und

- in dem Verfahren BK11-25-020 für die Liegenschaft in der Ernst-Eckstein-Straße 11 C, 06110 Halle, der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügte Mitnutzungsvertrag zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 2

angeordnet.

3. Die in diesem Beschluss enthaltenen Entgeltregelungen – also Regelungen zur Art der erhobenen Entgelte, deren Höhe und zugehörige Vertragsklauseln – stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Antragsgegnerin zu 2 einen für die Festlegung von Entgelten geeigneten Kostennachweis, der den Vorgaben in Rz. 206 f. dieses Beschlusses entspricht, bei der Beschlusskammer vorlegt.

4. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

Anlagen
Anlage 1 zum Beschluss BK11-25-019 bis 020 (pdf / 189 KB) Anlage 2 zum Beschluss BK11-25-017 bis 018 (pdf / 195 KB) Anlage 2 zum Beschluss BK11-25-019 bis 020 (pdf / 188 KB) Anlage 2 zum Beschluss BK11-25-017 bis 018 (pdf / 195 KB)
BK11-25-0019_bis_0020

Zum Antrag:

Weitere Beschlüsse

Stand: 15.04.2026

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