BK11-25-011
  Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
149 Abs. 1 Nr. 5 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der Cable 4 GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien 
Die Cable 4 GmbH hat mit Schreiben vom 23.09.2025, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 23.09.2025, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Stadtwerke Gaggenau gestellt:
- Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin offenen Netzzugang zu dem öffentlich geförderten und im Eigentum der Antragsgegnerin Eigentum befindlichen Telekommunikationsnetz für die von der Antragstellerin nachgefragten FTTC-Anschlüsse im Gebiet der Stadt Gaggenau zu fairen und angemessenen Bedingungen zu gewähren.
 - Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Zugang nach Ziff. 1 zu denjenigen fairen und angemessenen Bedingungen zu gewähren, die von der Bundesnetzagentur Beschlusskammer 11 als Nationaler Streitbeilegungsstelle gemäß § 211Abs. 2 TKG im Rahmen des Streitbeilegungsverfahren verbindlich festgelegt werden.
 
Das Verfahren wurde von der Beschlusskammer am 28.10.2025 eingestellt, da die Antragstellerin ihren Antrag mit Schreiben vom 17.10.2025, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 20.08.2025, zurückgenommen hat.
BK11-25-011
Stand: 28.10.2025