BK11-25-009 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§149 Abs. 1 Nr. 5, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der FairNetz GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien

Die Ruhendstellung des o. g. Verfahrens wird auf übereinstimmenden Willen der Parteien über den 06.11.2025 hinaus bis zum 15.01. 2026 verlängert.

BK11-25-009

Antrag

Stand: 06.11.2025

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