BK11-25-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit E-Mail vom 15. 1. 2026 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o. g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der DB InfraGO AG zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 21. 1. 2026 eingestellt.
BK11-25-001
Stand: 21.01.2026