BK11-25-001 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
hier: Verlängerung der Ruhendstellung

Die Ruhendstellung verlängert sich auf Begehren der beiden Streitparteien bis einschließlich Mittwoch, den 30.04.2025.

BK11-25-001

Antrag

Stand: 10.04.2025

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