BK11-25-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
hier: Verlängerung der Ruhendstellung
Die Ruhendstellung verlängert sich auf Begehren der beiden Streitparteien bis einschließlich Mittwoch, den 30.04.2025.
BK11-25-001
Stand: 10.04.2025