BK11-25-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
hier: Ruhen des Verfahrens
Das Verfahren ist auf Begehren der beiden Streitparteien bis einschließlich Donnerstag, den 10.04.2025 ruhendgestellt.
BK11-25-001
Stand: 02.04.2025