BK11-24-023
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 207 TKG i.V.m. §§ 149 Abs. 1 Nr. 4, 145 TKG
Antrag der COMTEC Bautzen GmbH auf Erlass einer vorläufigen Anordnung; hier: Tenor der Entscheidung
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der COMTEC Bautzen GmbH (Antragstellerin) gegen die Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ Bautzen eG (Antragsgegnerin) hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 18.12.2024 folgende Entscheidung getroffen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BK11-24-023
Stand: 15.01.2025