BK11-24-022 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 4 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 4, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der COMTEC Bautzen GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Netzinfrastruktur in Gebäuden
hier: Ruhen des Verfahrens

Das o.g. Verfahren ruht auf übereinstimmenden Willen der Parteien unbefristet ab dem 23.01. 2025.

Der zunächst für den 28. 01. 2025 vorgesehene Termin der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) wird daher aufgehoben.

BK11-24-022

Antrag

Stand: 24.01.2025

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