Hin­wei­se zur Durch­füh­rung öf­fent­li­cher münd­li­cher Ver­hand­lun­gen als Te­le­fon-/Vi­deo­kon­fe­ren­zen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit an der öffentlichen mündlichen Verhandlung persönlich, per Videokonferenz oder per Telefon teilzunehmen. Ob die Teilnehmer/innen persönlich anwesend sind, oder sich über Telefon oder Video einwählen, hat keinen Einfluss auf die Wahrnehmung von Beteiligtenrechten und insbesondere die Annahme von Wortmeldungen; Telefon- und Videoteilnahme werden in allen Bereichen des Verfahrens als gleichwertig angesehen.

Die öffentliche mündliche Verhandlung in dem Verfahren BK11-24-020 sowie BK11-24-021 findet am 22.01.2025 ab 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

statt.

Nachfolgend möchten wir die Teilnehmer/innen darüber in Kenntnis setzen, welche Regelungen bzw. Voraussetzungen für die einzelnen Teilnahmeformen gelten.


1. Teilnahme in Präsenz

  • Für die Präsenzplätze bedarf es, soweit nicht bereits erfolgt, einer Anmeldung über das Postfach der Beschlusskammer unter bk11.postfach@bnetza.de.
    Die Beschlusskammer behält sich vor, bei Erreichen der maximalen Personenanzahl, die persönliche Teilnahme abzulehnen und die Interessentin/den Interessenten auf eine andere Teilnahmemöglichkeit zu verweisen.

  • Der Einlass in das Gebäude kann erst 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn gewährt werden. Wartezonen sind derzeit nicht vorgesehen.

  • Bitte melden Sie sich frühestens 15 Minuten vor Beginn der ömV an der Pforte in Haus 4 an und begeben sich in den Wartebereich. Sie werden rechtzeitig abgeholt und zum Verhandlungsraum geführt.

2. Teilnahme per Videokonferenz

  • Für die Durchführung der Videokonferenz wird die Software WebEx verwendet. Die Teilnahme an der Videokonferenz ist grundsätzlich auch über gängige Internetbrowser möglich. Es wird jedoch empfohlen, die von Cisco WebEx zur Verfügung gestellte Software auf dem für die Konferenz genutzten Endgerät zu installieren. Die Teilnehmenden sind selbst für die technische Funktionalität auf ihren Endgeräten verantwortlich.
  • Der virtuelle Raum wird bereits eine Stunde vor Beginn der öffentlichen mündlichen Verhandlung geöffnet werden. Dies ist notwendig, um die notwenigen technischen Einrichtungen für die Aufnahme u. ä. zu implementieren. Wir bitten darum, den Einwahlvorgang frühestens 30 Minuten und spätestens 10 Minuten vor Beginn der öffentlichen mündlichen Verhandlung zu starten, damit die technischen Implementierungen abgeschlossen und alle Teilnehmer/innen rechtzeitig zugeschaltet sind.
  • Bitte geben Sie folgende Einwahldaten ein:

    Meeting-ID: 2742 683 9021
    PIN: yxEUQuw2B35 (99387892 über Telefon- und Videosysteme)
    oder nutzen Sie folgenden Link: hier beitreten

  • Wenn Sie den Einwahllink aus der Einladungs-E-Mail zur Einwahl über die WebEx-App direkt verwenden möchten, weisen wir darauf hin, dass Sie sich die E-Mail im HTML-Format anzeigen lassen können, um direkt einen bedienungsfreundlichen Button für die Einwahl zur Verfügung zu haben.

  • Mit Einwahl in die o.g. Videokonferenz willigen Sie ein, dass diese über den Videotelefoniedienst WebEx der Firma Cisco erfolgt. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann an folgende Anschrift gerichtet werden:

    Bundesnetzagentur
    Beschlusskammer 11
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn

    oder per E-Mail an: bk11.postfach@bnetza.de

  • Sie finden die Einwahldaten auch veröffentlicht auf der Homepage der Bundesnetzagentur bei den Terminen der Beschlusskammern unter dem Link: Termine der Beschlusskammern

  • Nach Betreten des virtuellen Raumes melden Sie sich bitte bei der Moderatorin / beim Moderator der Beschlusskammer 11 mit eigenem Namen und dem Namen des vertretenen Unternehmens / Verbandes an.

  • Eine Abfrage über Anwesenheit durch die Vorsitzende erfolgt zur Feststellung der Teilnehmer/innen zu Beginn der Verhandlung erneut.

  • Bei einer Teilnahme per Video wird darum gebeten, für ein klares und stabiles Bild zu sorgen. Im Zuge dessen, ist auch darauf zu achten, Gegenlicht zu vermeiden.

  • Bei Verwendung eines videofähigen Endgeräts ist dieses möglichst in einer „festen“ Position anzubringen, um eine stabile Bildübertragung zu gewährleisten.

  • Sprechen Sie bei Wortmeldungen laut und deutlich in das Mikrofon (die Beschlusskammer empfiehlt die Verwendung eines Headsets).

  • Schalten Sie Ihr Mikrofon bitte vor und nach Ihren Wortmeldungen grundsätzlich auf „Stumm“ / „Mute“, so dass etwaige störende Nebengeräusche nicht zu hören sind.

  • Die „Chat-Funktion“ wird während der gesamten öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht zur Verfügung stehen, da für die Aufzeichnung nur ein Übertragungskanal (Sprache) nutzbar ist.

3. Teilnahme per Telefon

  • Es besteht daneben auch die Möglichkeit, über WebEx telefonisch an der öffentlichen mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

  • Alle Teilnehmer/innen werden gebeten, sich bis spätestens 15 Minuten vor Beginn der öffentlichen mündlichen Verhandlung einzuwählen.


    Die Einwahldaten lauten:
    Rufnummer: +49 619 6781 9736
    Meeting-ID: 2742 683 9021
    PIN: 99387892

  • Bitte wählen Sie die Nummer und geben Sie nach Aufforderung die Meeting-ID über die Tastatur Ihres Telefons ein.

  • Nach erfolgter Einwahl melden Sie sich bitte bei der Moderatorin / beim Moderator der Beschlusskammer 11 mit eigenem Namen und dem Namen des vertretenen Unternehmens / Verbandes an.

  • Wir weisen darauf hin, dass die Moderatorin / der Moderator im Folgenden vor Beginn der Verhandlung die Anzeige der Telefonnummer durch die Anzeige des Namens der Anruferin / des Anrufers in der Anzeige von WebEx ändern wird und somit statt der Telefonnummer der Name für alle anderen Teilnehmer/innen der öffentlichen mündlichen Verhandlung sichtbar wird. Dies erleichtert die Erkennbarkeit und Kommunikation untereinander.

  • Eine Abfrage über Anwesenheit durch die Vorsitzende erfolgt zur Feststellung der Teilnehmer/innen zu Beginn der Verhandlung erneut.


Allgemeine Hinweise für alle Teilnehmer/innen

Für die interessierte Öffentlichkeit steht – u. a. abhängig von der Anzahl der am Verfahren beteiligten Unternehmen / Verbände und den technischen Gegebenheiten – gegebenenfalls nur eine limitierte Anzahl an Einwahlmöglichkeiten zur Verfügung. Sofern die Anmeldungen die maximale Kapazität an Einwahlmöglichkeiten übersteigen, wird in einem nachvollziehbaren und neutralen Verfahren ausgewählt, wer als interessierte Öffentlichkeit teilnehmen kann.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Dokumente (PowerPoint, Excel etc.) in die Konferenz einzubinden, dies ist jedoch vorher anzuzeigen.

Der Ablauf der öffentlichen mündlichen Verhandlung erfolgt nach der Eröffnung nach dem bekannten Schema:

  1. Begrüßung, Hinweis auf Aufnahme der Konferenz zu Protokollierungszwecken, Feststellung der Teilnehmer/innen und Einführung in den Sachstand durch die Vorsitzende bzw. den/die Berichterstatter/in.

  2. Sodann wird dem/der Antragsteller/in, dem/der Antragsgegner/in und den Beigeladenen das Wort erteilt (auch mit der Bitte, etwaige eigene Diskussionspunkte zu adressieren)

  3. Beabsichtigte Wortmeldungen sind deutlich anzuzeigen. Die Vorsitzende setzt die Rednerreihenfolge fest und erteilt das Wort. Im Übrigen gelten die Verhaltensregeln wie bei einer üblichen öffentlichen mündlichen Verhandlung.

  4. Die Vorsitzende schließt die Verhandlung und beendet die Video- bzw. Telefonkonferenz.

Für Fragen rund um den Ablauf steht die Beschlusskammer jederzeit unter bk11.postfach@bnetza.de zur Verfügung.


Wichtiger Hinweis:
Die Aufnahme bzw. der Mitschnitt der Video-/Telefonkonferenz durch Teilnehmer/innen in Ton und/oder Bild ist nicht gestattet!

Stand:  27.11.2024

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