BK11-24-020 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Netzinfrastruktur in Gebäude;
hier: Tenor des Beschlusses

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH (Antragstellerin) gegen die Tele Columbus AG (Antragsgegnerin) hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 25.02.2025 folgende Entscheidung getroffen:

Der Antrag wird abgelehnt.

BK11-24-020

Zum Antrag:

Stand: 04.03.2025

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