BK11-24-017
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG
§ 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung eines diskriminierungsfreien, offenen Netzzugangs zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen nach § 155 Abs. 1 TKG
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit dem per E-Mail am 27. 02. 2025 eingegangenen Schreiben vom 27. 02. 2025 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o. g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Glasfaser Deutschland GmbH / inexio Informationstechnologie und Kommunikation GmbH zurückgenommen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 06. 03. 2025 eingestellt.
BK11-24/017
Stand: 06.03.2025