BK11-24-017 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationslinien oder Telekommunikationsnetzen

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit E-Mail / Schreiben vom 03.09.2024 folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH gestellt:

  1. die Antragsgegnerin zu verpflichten, der Antragstellerin Zugang zu Leerrohren in den im Lageplan in Anlage ASt 1 dargestellten räumlichen Bereichen zu gewähren;
  2. festzulegen, dass der Zugang gem. Ziffer 1 zu den Bedingungen des Vorleistungsvertrages in Anlage ASt 2 zu gewähren ist;
  3. hilfsweise zu Ziffer 2, faire und angemessene vertragliche Bedingungen festzulegen, zu denen der Zugang gem. Ziffer 1 zu gewähren ist;
  4. festzulegen, dass der Zugang gem. Ziffer 1 zu Entgelten zu gewähren ist, die diejenigen, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr für künftige Förderverfahren nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 30.04.2024 festgelegt hat, nicht übersteigen;
  5. hilfsweise zu Ziffer 4 festzulegen, dass der Zugang gem. Ziffer 1 zu Entgelten zu gewähren ist, die diejenigen, die die Bundesnetzagentur der Antragstellerin für den regulierten Zugang zu baulichen Anlagen genehmigt hat, nicht übersteigen;
  6. die Antragsgegnerin zu verpflichten, der Antragstellerin binnen einem Monat ein annahmefähiges Angebot gem. Ziffern 1-5 zu machen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-24-017 geführt.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 04.11.2024 um 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, statt.

Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Web-Ex. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an: bk11.postfach@bnetza.de.

Hinweise:

1. Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten (inkl. einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind). Sofern keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält (vgl. § 216 TKG).
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

2. Gemäß § 215 Abs. 5 TKG kann die Beschlusskammer Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung der Beschlusskammer die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt.

3. Stellungnahmen sind an die o.g. postalische oder elektronische Adresse zu richten.

4. Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Beigeladenen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-24-017 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem Link www.bnetza.de/bk11aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. sechs Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

BK11-24-017

Stand: 09.09.2024

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