BK11-24-013
Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung (§ 211 Abs. 2 TKG)
§§ 149 Abs. 1 Nr. 1, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag des Herrn Michael Rack (RSM Freilassing) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen;
hier: Beschluss
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag des Herrn Michael Rack (RSM Freilassing) (Antragsteller) gegen die Stadt Freilassing (Antragsgegnerin) wegen der Erteilung von Informationen über passive Netzinfrastrukturen hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 10.07.2024 die folgende Entscheidung getroffen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BK11-24-013
Stand: 10.07.2024