BK11-24-011 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 2, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen GmbH & Co. KG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Erteilung von Informationen über passive Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
hier: Verfahrenseinstellung

Die GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen GmbH & Co. KG hat mit E-Mail vom 17.04.2024 ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Die Autobahn GmbH des Bundes zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 06.05.2024 eingestellt.

BK11-24/011

Zum Antrag:

Stand: 06.05.2024

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